Mit Rücksicht auf die Natur und Andere
oder auch „Nicht stören oder zerstören.“
So oder so ähnlich könnte der allgemeine Grundsatz des Jedermannsrechts formuliert werden. Das „Recht“ in der Natur fast alles zu dürfen verpflichtet! Denn wie so häufig gilt auch hier, übertreibt man, gefährdet jeder Einzelne dieses hohe Gut von Freiheit.
Grundstücke, Einfriedungen und Privatsphäre
Jedermann darf sich in Schweden fast überall in der Natur aufhalten, Wandern, mit dem Rad fahren, Ski laufen oder Reiten, auch auf privaten Wegen und Grundstücken. Die Privatsphäre Anderer ist dabei jedoch unbedingt mit Respekt zu behandeln. Meidet daher den Nahbereich eines Wohnhauses oder Hofes. Auch beim Überqueren einer Freifläche muss unbedingt auf den nötigen Abstand zu Anwohnern geachtet werden (Außerhalb der Sichtweite).
Landwirtschaftliche Flächen, wie Felder oder Anpflanzungen (Baumschulen, Waldanpflanzungen, Aussaatflächen etc.) dürfen nicht überquert werden. Im Winter ist eine Querung dieser Flächen bei ausreichender Schneedecke jedoch gestattet, sofern keine Pflanzen beschädigt werden.
Sollte ein Gatter den Weg über eine Weide ermöglichen, so dürft ihr dieses öffnen und die Weide überqueren. Bitte achtet auch hierbei darauf, dass ihr niemanden stört – auch keine Tiere! Und schließt das Gatter hinter euch unbedingt wieder.
Beim Reiten oder Radfahren sollte stets darauf geachtet werden, dass der Boden nicht zerstört wird. Dies gilt besonders nach Regenperioden.
Zelten, Wohnmobile und Wohnwagen
In freier Natur einfach das Zelt aufschlagen und dann auch noch ein Feuer entzünden? In Deutschland undenkbar, in Schweden kein Problem.
Jedoch gibt es auch hierfür ein paar einfache Regeln. Der Grundsatz, Respekt vor der Privatsphäre gilt natürlich auch beim Zelten und Wildcampen. Stellt euer Zelt also nur außerhalb des Sichtbereiches von Häusern auf. Zudem ist das Recht in der Natur zu zelten auf ein Zelt und eine Nacht beschränkt.
Solltet ihr mit mehr als einem Zelt unterwegs sein oder an einem schönen Ort länger als eine Nacht verbringen wollen, versucht den Grundbesitzer oder zumindest einen Anwohner zu finden und bittet um die Erlaubnis für euer Vorhaben. Häufig spricht nichts dagegen, für mehr als eine Nacht ein kleines Lager in der weitläufigen Natur aufzuschlagen.
Euer Müll muss unbedingt mitgenommen werden und gehört auch in Schweden nicht in die Natur!
Menschliche Hinterlassenschaften sollten so behandelt werden, dass sie niemand anderen belästigen.
Mit einem Wohnmobil oder einem Wohnwagengespann ist die Lage etwas anders. Ihr dürft nicht einfach in das freie Gelände, Wiesen oder Wälder fahren. Außerhalb eines ausgewiesenen Campingplatzes ist es aber erlaubt, 24 Stunden am Straßenrand oder auf Rastplätzen zu stehen. Und gerade von letzteren gibt es im Schweden eine Vielzahl, häufig an wunderschönen Seen oder Flüssen, mit einfachen Sanitäreinrichtungen und Mülleimern.
Aber auch mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen gilt, fragen kostet nichts. Die meist sehr freundlichen Schweden freuen sich, wenn sie gefragt werden, und auch wenn ein Aufenthalt auf dem eigenen Grundstück nicht erwünscht ist, hat euer Kontakt sicherlich einen heißen Tipp für den nächsten traumhaften Stellplatz.